Informationsübersicht für Procurement-, F&E- und Compliance-Teams. Keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Auslegung konsultieren Sie bitte Ihre Rechtsberatung und die ECHA-REACH-Leitlinien unmittelbar.
REACH in einem Absatz
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 — REACH, „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" — trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie überträgt die Beweislast für eine sichere Verwendung auf Hersteller und Importeure chemischer Stoffe, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Vier Kernpflichten wirken parallel: Registrierung (Stoffe ab 1 Tonne/Jahr), Bewertung (Dossier- und Stoffprüfung durch ECHA und Mitgliedstaaten), Zulassung (Annex XIV, besonders besorgniserregende Stoffe) und Beschränkung (Annex XVII, Verbote oder Auflagen für bestimmte Stoffe). Sie gilt für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (Articles).
Die SVHC Candidate List — was sie ist
Die Candidate List of Substances of Very High Concern (SVHC) wird von der ECHA geführt. Ein Stoff wird aufgenommen, wenn er eines oder mehrere der Article-57-Kriterien erfüllt: CMR Kategorie 1A oder 1B (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend); PBT (persistent, bioakkumulierend, toxisch); vPvB (very persistent, very bioaccumulative); oder Stoffe mit ebenso besorgniserregenden Eigenschaften wie endokrine Disruptoren. Die Liste wächst zweimal jährlich, in der Regel im Januar und Juni.
Mit Stand November 2025 enthält die Liste 253 Stoffe. Die Aufnahme in die Candidate List ist der Einstiegspunkt zu einem möglichen Status auf der Authorisation List, stellt jedoch für sich genommen kein Verbot dar. Die unmittelbare Wirkung besteht im Auslösen von Kommunikations- und Notifizierungspflichten entlang der Lieferkette.
Annex XIV vs. Annex XVII — die beiden regulatorischen Instrumente
REACH bietet zwei getrennte Instrumente für SVHC und andere besorgniserregende Stoffe. Lieferanten, nachgeschaltete Anwender und Procurement-Teams müssen beide verfolgen; die Mechanik unterscheidet sich jedoch.
| Attribut | Annex XIV (Authorisation List) | Annex XVII (Restriction List) |
|---|---|---|
| Rechtsmechanismus | Zulassung je Akteur, je Verwendung | Universelle Auflage oder Verbot |
| Auslöser für die Aufnahme | SVHC-Identifizierung + Priorisierung | Annex XV-Beschränkungsdossier |
| Wirkung auf den Stoff | Sunset-Datum; Zulassung erforderlich nach Sunset | Beschränkt wie formuliert (oft vollständiges Verbot) |
| Anzahl Stoffe (Nov 2025) | ~70 Einträge | ~80 Einträge (jeder kann viele Stoffe umfassen) |
| Geografischer Geltungsbereich | Inverkehrbringen in der EU | EU-Herstellung, -Import und -Verwendung |
| Ausnahme für importierte Erzeugnisse | Importierte Erzeugnisse mit dem Stoff erfordern keine Zulassung | Importierte Erzeugnisse fallen wie formuliert in den Geltungsbereich |
| Procurement-Implikation | Zulassungsstatus des Lieferanten je Verwendung prüfen | Bestätigen, dass die Formulierung den beschränkten Stoff nicht im beschränkten Bereich enthält |
Die Schwelle 0,1% w/w und was sie auslöst
Sobald ein Stoff auf der Candidate List steht, müssen Lieferanten von Erzeugnissen, die ihn oberhalb 0,1% w/w enthalten:
- Die ECHA notifizieren (Article 7(2)) — innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme, sofern die Erzeugnismenge 1 Tonne/Jahr überschreitet und der Stoff oberhalb 0,1% w/w im Erzeugnis vorliegt.
- Den Empfänger des Erzeugnisses informieren (Article 33(1)) — unter Angabe des Stoffnamens und ausreichender Informationen für eine sichere Verwendung, kostenfrei.
- Verbraucher auf Anfrage informieren (Article 33(2)) — innerhalb von 45 Tagen, kostenfrei.
- Die SCIP-Datenbank notifizieren (Abfallrahmenrichtlinie, Article 9(1)(i)) — für jedes Erzeugnis, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird.
Die 0,1%-Berechnung erfolgt je Erzeugnis, nicht je zusammengesetztem Produkt (EuGH-Urteil C-106/14, 2015). Für beschichtete Polymerfilme bedeutet dies, dass Beschichtungschemie und Substrat jeweils als Erzeugnisse bewertet werden. Für eine Verglasungsanordnung sind jede Scheibe, jede Zwischenschicht und jede Oberflächenbeschichtung ein eigenständiges Erzeugnis im Sinne des 0,1%-Tests.
Der SVHC-Notifizierungszyklus in der Praxis
| Phase | Auslöser | Typischer Zeitrahmen |
|---|---|---|
| 1. Annex XV-Einreichung | Dossier eines Mitgliedstaats oder der ECHA zur SVHC-Identifizierung | ~12 Monate vor Candidate-List-Aufnahme |
| 2. Öffentliche Konsultation | ECHA veröffentlicht das Dossier | 45 Tage |
| 3. MSC-Stellungnahme | Entscheidung des Member State Committee | ~3 Monate |
| 4. Candidate-List-Aufnahme | ECHA-Veröffentlichung (Januar und Juni) | Article 33-Kommunikationspflichten greifen unmittelbar |
| 5. Article 7(2)-Notifizierung | Erzeugnisse im Geltungsbereich oberhalb 0,1% w/w und 1 t/Jahr | 6 Monate nach Aufnahme |
| 6. Priorisierung für Annex XIV | ECHA-Empfehlung an die Kommission | 12 – 36 Monate nach Aufnahme |
| 7. Authorisation Sunset | Kommissionsbeschluss zur Aufnahme in Annex XIV | Typisch 18 – 42 Monate nach Listung |
Quelle: REACH Articles 33, 7(2), 58, 59; von der ECHA veröffentlichtes Verfahren. Zeitrahmen indikativ.
Wie Kriya die SVHC-Liste verfolgt — Drift Alerts
Kriya betreibt ein internes Regulatory-Monitoring-System (Drift Alerts), das Folgendes verfolgt:
- Die ECHA Candidate List (253 Stoffe Stand November 2025) — Änderungserkennung innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung
- Verabschiedete Stellungnahmen von RAC und SEAC
- Annex XV registry of intentions (vorausschauende Beschränkungsvorschläge)
- Die SCIP-Datenbank auf Meldungen zur Erzeugnispräsenz, die Kriya-Lieferketten betreffen
- Mitgliedstaatenvorschläge unter CLP harmonised classification (CMR-Höherstufungen, die die SVHC-Pipeline speisen)
- Chemische Beschränkungen auf US-Bundesstaatsebene und asiatische regulatorische Äquivalente (Korea K-REACH, Japan CSCL, China MEP)
Jeder Kriya-Rohstoff ist seinem SVHC-Status und einem vorausschauenden Risiko-Score zugeordnet. Bei Änderungen der Liste werden betroffene Formulierungen, Kundenprogramme und Safety Data Sheets zur Aktualisierung markiert. Die kundengerichtete Offenlegung wird innerhalb von 30 Tagen nach ECHA-Veröffentlichung aktualisiert.
Mehr zur Kriya-Security- und Disclosure-Infrastruktur siehe Security und Vulnerability Disclosure.
Kommunikation an nachgeschaltete Anwender — was Lieferanten schulden
Gemäß Article 31 müssen Lieferanten von Stoffen und Gemischen ein Safety Data Sheet (SDS) in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten bereitstellen, in denen das Produkt in Verkehr gebracht wird. Das SDS ist unverzüglich zu aktualisieren, sobald neue Informationen mit Auswirkungen auf Risikomanagementmaßnahmen verfügbar werden, eine Zulassung erteilt oder verweigert wird oder eine Beschränkung verhängt wird.
Gemäß Article 32 müssen Lieferanten von Stoffen und Gemischen, die kein SDS erfordern, dennoch Registrierungsnummern, Zulassungsstatus, Beschränkungsdetails und alle weiteren verfügbaren Informationen für eine sichere Verwendung weitergeben.
Kriya stellt bereit:
- SDS je Produkt in 8 Sprachen (EN, NL, DE, FR, IT, ES, JA, KO)
- Certificate of Analysis je Charge mit Dokumentation der wesentlichen Zusammensetzungsparameter
- SVHC-Erklärung je Formulierung auf Anfrage
- Total-Organic-Fluorine-Analyse zur Bestätigung des PFAS-freien Status
- Jährliche Material-Disclosure-Aktualisierung im Takt des ECHA-Update-Zyklus
PFAS und REACH — Überlappung, keine Dopplung
Mehrere PFAS-Stoffe stehen bereits auf der Candidate List (PFOA, PFOS, PFHxS, PFNA, HFPO-DA und weitere). Mehrere sind als eigenständige Beschränkungen in Annex XVII gelistet (PFOA-Beschränkung in Kraft seit 2020, PFHxA-Beschränkung gestaffelt ab 2026). Der umfassendere Universal PFAS Restriction Proposal in Prüfung durch SEAC und RAC ist der Sammelpfad, der etwa 10.000 Stoffe abdeckt. Auch die Annex XIV-Zulassungsroute ist für einzelne PFAS-Untergruppen möglich.
Für eine PFAS-spezifische Zeitlinien- und Impact-Analyse siehe das EU-PFAS-Restriction-Timeline-Briefing. Für die zugrundeliegende PFAS-freie Beschichtungstechnologie siehe PFAS-freie Beschichtungen.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Aufnahme in die SVHC Candidate List gleichbedeutend mit einem Verbot?
Nein. Die Aufnahme in die Candidate List ist die Identifizierung als Substance of Very High Concern, beschränkt die Verwendung jedoch nicht aus sich heraus. Sie löst (1) Kommunikationspflichten entlang der Lieferkette, (2) eine SCIP-Datenbank-Notifizierung für Erzeugnisse, die den Stoff oberhalb 0,1% w/w enthalten, und (3) einen möglichen späteren Übergang in Annex XIV (Authorisation List) oder Annex XVII (Restriction List) aus. Viele Stoffe verbleiben jahrelang ohne weitere Beschränkung auf der Candidate List; einige werden binnen 2 bis 4 Jahren beschränkt.
Was ist die Schwelle 0,1% w/w und worauf bezieht sie sich?
Die 0,1%-Gewicht-zu-Gewicht-Schwelle bestimmt, ob ein Erzeugnis (ein fertiges Objekt mit einer bestimmten Form) in den Geltungsbereich der SVHC-Kommunikations- und Notifizierungspflichten fällt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-106/14 (2015) stellte klar, dass 0,1% je einzelnem Bauteil-Erzeugnis berechnet werden, nicht je zusammengesetztem Produkt. Bei beschichteten Folien und Substraten wird die Beschichtungslage in der Regel als Teil des Erzeugnisses behandelt; Spuren-SVHC oberhalb 0,1% in der Formulierung können das fertige Erzeugnis in den Geltungsbereich bringen.
Was ist der Unterschied zwischen Annex XIV und Annex XVII?
Annex XIV (Authorisation List) verpflichtet Hersteller und Importeure, je Verwendung eine Zulassung zu beantragen, mit einem Sunset-Datum, nach dem der Stoff ohne Zulassung nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf. Annex XVII (Restriction List) sieht unmittelbare Auflagen oder Verbote für Herstellung, Inverkehrbringen oder Verwendung eines Stoffes vor — keine Zulassung je Akteur erforderlich; die Regel gilt universell für den genannten Stoff im genannten Geltungsbereich. Die Zulassung ist das restriktivere, die Beschränkung das breitere Instrument.
Wie verfolgt Kriya die SVHC-Liste?
Kriya betreibt ein internes Monitoring-System (Codename Drift Alerts), das die ECHA Candidate List, RAC- und SEAC-Stellungnahmen, das Annex XV registry of intentions sowie die SCIP-Datenbank auf Änderungen überwacht, die einen Rohstoff oder eine Formulierung betreffen. Die Candidate List enthält derzeit 253 Stoffe (Stand November 2025; die ECHA aktualisiert zweimal jährlich, im Januar und Juni). Jeder Kriya-Rohstoff ist seinem SVHC-Status zugeordnet; Änderungen werden binnen 30 Tagen nach ECHA-Veröffentlichung in ein kundengerichtetes Material-Disclosure-Register übernommen.
Enthalten Kriya-Beschichtungen SVHC-Stoffe oberhalb 0,1% w/w?
Nach bestem Wissen wird kein derzeit in Annex XIV gelisteter SVHC absichtlich in eine Kriya-Produktionsformulierung eingebracht. Spuren-Vorkommen jedes Candidate-List-Stoffes oberhalb der Schwelle 0,1% w/w werden in Safety Data Sheet Abschnitt 3 und Certificate of Analysis dokumentiert. Für die spezifische Verifizierung je Formulierung und je Charge fordern Sie die Disclosure-Erklärung bitte über den nachstehenden Kontaktkanal an.